49 gewinnt?!?

Das tägliche Chaos bei der Fahrkartenrevolution im öffentlichen Nahverkehr.

Zuletzt aktualisiert: 14. November 2023.

Tagesaktueller Preis

bis zu 84.44 EUR für bis zu 52 Tage

Regelungen nach Tarifbestimmungen

Folgende Regelungen zum 49-Euro-Ticket ("Deutschlandticket") sind in den Tarifbestimmungen festgehalten.

* Es gibt Vertriebspartnerinnen, die hiervon zugunsten des Fahrgastes vom Tarif abweichen. Unklar, warum dies zulässig sein sollte. Beispiele:

** Anwendbar ist grundsätzlich Nr. 2 der Preisliste unter bahn.de/agb, welche aber völlig unscharfe Regelungen enthält. In welchen Verkehrsverbünden der Aufpreis mit dem Deutschlandticket genutzt werden kann, geht erst aus einer FAQ-Seite der DB hervor.

Die schlechten Nachrichten

Der Gesetzgeber hat auf Bundesebene in der Eisenbahnverkehrsordnung eine Ausnahme für Fahrgäste mit Deutschlandticket verankert, sodass diese keinen Anspruch auf Weiterfahrt mit einem anderen Zug im Fall von einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten mehr haben.

Hierzu sei anzumerken: hartnäckig hält sich der Glaube, dass auch die anderen gesetzlichen Fahrgastrechte speziell beim Deutschlandticket eingeschränkt sind. Dies ist nicht der Fall. Kann beispielsweise eine Fahrgästin den Zielort einer Fahrt nicht mehr bis 24:00 Uhr erreichen, hat sie genauso Anspruch auf Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nach § 11 Abs. 1 Nr. 2b) wie ein Fahrgast mit einem Normalpreis.

Meinung

Zu Abweichungen vom Tarif

Dass das Ticket im Verlauf des Monats von mancher Seite günstiger angeboten wird, mag zunächst erfreulich sein. Bei näherer Betrachtung ist es jedoch geradezu absurd, warum eine Fahrt quer durch Deutschland am letzten Tag eines Monats unter Umständen 30-mal weniger kostet als die selbe Fahrt einen Tag später.

Da zur Zeit noch keine Einnahmenaufteilung stattfindet und solche Unternehmen, die im Vertrieb mehr einnehmen, als sie durch das Ticket verlieren, den Differenzbetrag behalten können, wirkt eine Abweichung vom Tarif zugunsten des Kunden grundsätzlich wie ein unlauterer wettbewerbsrechtlicher Vorteil.

Zu weiteren Entwicklungen

Spannend wird im weiteren Verlauf noch sein, wie mit Fahrkarten, die von Kostenträgern übernommen werden, verfahren wird. Diese haben teilweise einen regulären Preis von unter und teilweise von über 49 EUR. Einige Kostenträger haben für alle Begünstigten bereits ein 49-Euro-Ticket ausgegeben.

Interessant wird außerdem noch, inwiefern das 49-Euro-Ticket neue Maßstäbe setzt, wie viel Fahrkarte man für sein Geld bekommt. Zaghafte erste Schritte bilden beispielsweise die Absenkung des Kostendeckels im VGN-Kilometertarif egon auf 70 EUR und die Einführung einer hvv-Netzkarte für 69 EUR. Beide sind jedoch teurer als das 49-Euro-Ticket und entfalten keine deutschlandweite Wirkung. Bei eezy.nrw gibt es nun einen monatlichen Kostendeckel von 49 EUR, es ist dann jedoch weiterhin erforderlich, für jede Fahrt einzuchecken und nur in NRW gültig.

Zum Tarif

Die Entscheidung, die Fahrkarte nur als Abo auszugeben, ist eine schlechte. Man denke nur an Personen, die – wegen eingeschränkter Geschäftsfähigkeit als Minderjähriger oder mangelnder Kreditwürdigkeit – nicht in der Lage sind, ein Dauerschuldverhältnis einzugehen; auch digitale Zahlungsmethoden sind für Minderjährige teilweise unzugänglich.

Ferner ist unklar, warum das Ticket als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben werden darf, nicht jedoch als Papierfahrkarte, was vergleichbar gut funktioniert hätte.

Dass der Fahrpreis von 49 EUR den Preis von vielen Dauerkarten deutlich unterschreitet, ist sehr positiv zu bewerten. Der Betrag ist aber noch so hoch, dass man das Abo eher nicht weiterlaufen lassen möchte, wenn man nicht plant, es regelmäßig zu verwenden, da der Preis je nach Region, Relation und Fahrverhalten im Gelegenheitsverkehr noch nicht unbedingt niedriger ist als die Ausgaben für Einzelfahrten.

Auch wenn sie in der Praxis scheinbar bei einigen Unternehmen an Bedeutung verloren hat, ist die im Tarif festgehaltene Kündigungsfrist zum 10. eines Monats zu kritisieren. Da die Fahrkarte nur im Abonemment ausgegeben wird, ist die Konsequenz aus der vorgesehenen Regelung, dass man sich in der zweiten Monatshälfte bei Abo-Abschluss – wo man ohnehin schon (nach Tarif) den Nachteil hat, zwar 49 EUR zahlen, aber nur weniger Tage im Restmonat fahren zu können – verpflichtet, auch im nächsten Monat für die Fahrkarte zu zahlen. Man bedenke, dass nicht alle Personen ein regelmäßiges, gleichbleibendes Einkommen haben, und auch nicht notwendigerweise zum Monatswechsel.

Zu weiteren Angeboten

Die rechtliche Situation zu IC/EC-Aufpreisen ist unsicher und schlecht ausgearbeitet. Vorteilhaft und wünschenswert wäre es, wenn IC/EC-Aufpreise zumindest in solchen Verkehrsverbünden, wo sie grundsätzlich angeboten werden, immer mit dem Deutschlandticket kompatibel wären.

Bekanntmachungen, Tarife und Pressemitteilungen

Die Tarifbestimmungen zum 49-Euro-Ticket sind Grundlage der Beförderung. Sie beinhalten auch den Gültigkeitsraum.

Das Regionalisierungsgesetz regelt in §9 die Aufteilung von Ausgleichsgeldern auf die Länder.

Folgende Fundstellen geben Aufschluss über den politisch-rechtlichen Verlauf.

Flix SEFlixbus hatte gefordert, an einem Nachfolgeangebot des 9-Euro-Tickets beteiligt zu werden. Zu schade nur, dass Fernbusse nicht zum Nahverkehr zählen.


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